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Umwelttechnik

Einen wesentlichen Teil der Umwelttechnik macht die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen aus. Seit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der nachgeordneten Bundes-Bodenschutz- und Altlasten-verordnung (BBodSchV) in den Jahren 1998/1999 ist die Altlastenbearbeitung erstmals bundesweit einheitlich geregelt.


Daneben "greifen" aber bei Altlasten und Schadensfällen für gewöhnlich eine Reihe von umwelt-, wasser-, abfallrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien. Allen gemeinsam ist letztendlich der Schutz der Umwelt (mit den Lebewesen Mensch, Tier, Pflanze, Mikroorganismus und den Medien Boden, Wasser und Luft) vor Gefahren und schädlichen Einwirkungen.


Es liegt in der Natur der Sache, dass hierbei hohe Standards gefragt sind, sowohl, was die Untersuchungsmethoden anbelangt, als auch, was die untersuchenden Stellen betrifft. In der Regel ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den zuständigen, meist involvierten Behörden wie den Gewerbeaufsichtsämtern, den Umwelt- und Bodenschutzämtern oder den Wasser- und Abfallwirtschaftsämtern erforderlich.


Beim Erwerb und Verkauf oder bei der Nutzung von Objekten und der Bebauung von Grundstücken stellen Altlasten oft einen nicht unerheblichen Risiko-, sprich Kostenfaktor dar. Entsprechende umwelttechnische Untersuchungen und Beratungsleistungen im Vorfeld, gemäß den einschlägigen Normen und technischen Richtlinien, können den Käufer, Bauherrn oder Träger einer Maßnahme vor finanziellem Schaden bewahren.


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